#Visitenkarten & DSGVO
Falsche Handhabung kann schnell 350,- € kosten
Vor einigen Tagen erhielt ich per Newsletter die Information, dass unbefugte Speicherung von Visitenkarten-Daten in elektronische Datenbanken ein Bußgeld von 350,- € zur Folge haben kann. Obwohl ich das persönlich für ziemlich unrealistisch halte, möchte ich Sie über diese möglichen Folgen bei Nichtbeachtung informieren.
Als Agentur für rechtssichere Webseiten habe ich grundsätzlich etwas gegen Massenhysterie und Verunsicherung!
Deshalb sollten Sie einfach folgende Ratschläge beachten, welche ich im Internet recherchiert habe.
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