Neue Richtlinien – Onlinehändler aufgepasst
#Verpackungsgesetz ab 1.Januar 2019
Seit dem 01.01.2019, gilt das neue Verpackungsgesetz für den Handel allgemein – somit auch für Onlinehändler. Jede Ware wird verpackt und deshalb muss diese entsprechend entsorgt werden. Das reicht aber nicht mehr aus! Eine Registrierung ist daher in vielen Fällen Pflicht!
Da diese neuen Vorschriften/Richtlinien sehr komplex sind und ich keine Rechtsberatung anbiete, verweise ich auf einige, sehr kompetente Informationen – inklusive der zuständigen Stelle für die Registrierung.
Dazu gibt es auch ein Video – was die neue Gesetzgebung ganz einfach erklärt.
Mit wichtigen Informationen für Ihren Erfolg
Bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz drohen Bußgelder bis 200.00 €!
Agentur für rechtssichere Webseiten, Online-Marketing, Webdesign und Corporate-Design
IMA Mario Poguntke
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